• News

Zweitwohnungsgesetzgebung

11.10.2013

Der HEV Schweiz steht dem Entwurf des Zweitwohnungsgesetzes grundsätzlich positiv gegenüber. Die Vorlage ist  geeignet, die dringend benötigte Rechts- und Investitionssicherheit in die betroffenen Gemeinden zurückzubringen. Sie setzt das Anliegen „keine neuen kalten Betten“ um, belässt den betroffenen Gemeinden jedoch einen gewissen Handlungsspielraum. Zentral für die Zustimmung des Verbandes zum Gesetz ist die Wahl der Hauptvariante zu Art. 12. ZWG (Umnutzung altrechtlicher Wohnungen). Vorbehalte machen wir bezüglich der Praktikabilität einzelner Vollzugsbestimmungen. Aus unserer Sicht sind hier noch Korrekturen notwendig, um den bürokratischen Apparat klein zu halten und Eingriffe in die Privatsphäre auf ein Minimum zu beschränken.