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Hauseigentümer bestehen auf Abschaffung

25.01.2024 Cyrill Rüegger

Vor zwei Jahren entschied der Grosse Rat, die Liegenschaftensteuer abzuschaffen. Aufgrund der Finanzlage möchte der Regierungsrat nun darauf verzichten. Der HEV Thurgau wehrt sich.

«Mit der Vermögenssteuer einerseits und der Liegenschaftensteuer andererseits wird das Wohneigentum Jahr für Jahr doppelt besteuert. Das ist ungerecht und steuersystematisch fragwürdig», betont Nationalrat Pascal Schmid.

Der Vizepräsident des HEV Thurgau hatte deshalb während seiner Zeit als Kantonsrat zusammen mit Kristiane Vietze, Mathias Tschanen und Simon Wolfer eine Motion lanciert, um die Liegenschaftensteuer abzuschaffen. Dadurch würden alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer um rund 200 bis 500 Franken pro Jahr entlastet.

Im Dezember 2021 erklärte der Grosse Rat die Motion mit 64:44 Stimmen als erheblich. Damit beauftragte das Thurgauer Kantonsparlament den Regierungsrat, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Schmid ist konsterniert: «Der Regierungsrat stellt sich plötzlich quer, obwohl er die Abschaffung vor zwei Jahren noch inhaltlich überzeugend fand.» Bei der Präsentation der Finanzstrategie 2024-2030 betonte der Regierungsrat nämlich, angesichts der Finanzlage auf die Abschaffung der Liegenschaftensteuer verzichten zu wollen.

Regierungsrat spielte auf Zeit
Für Pascal Schmid ist klar: «Der Regierungsrat liess sich bewusst sehr viel Zeit für die relativ simple Botschaft, welche aus der Streichung von fünf Paragrafen besteht, um mit einem schlechten Finanzabschluss gegen die Abschaffung der Liegenschaftensteuer zu argumentieren.»

Er fordert vom Regierungsrat, die Defizitproblematik nicht nur über Einnahmeerhöhungen, sondern auch mit Ausgabenkürzungen zu lösen. «Doch statt zu sparen und Ausgaben zu hinterfragen, wird das Staatspersonal auch dieses Jahr munter aufgestockt.» Die Verantwortlichen des HEV Thurgau bestehen deshalb auf der bereits beschlossenen Abschaffung der Liegenschaftensteuer.

Stefan Mühlemann, Kantonsrat und Präsident des HEV Thurgau, signalisiert höchstens Gesprächsbereitschaft, wenn es um den Zeitpunkt der Abschaffung geht: «Es ist zum Beispiel möglich, die Inkraftsetzung der Abschaffung auf einen späteren Zeitpunkt festzusetzen, wenn sich die Wolken am Thurgauer Finanzhimmel wieder verzogen haben.»

Sondersteuern: Thurgau ist Exot
Pascal Schmid ergänzt, dass der Kanton Thurgau den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern generell tief in die Tasche greife: «Nur vier weitere Kantone – St. Gallen, Wallis, Genf und Jura – muten den Eigentümern drei Sondersteuern zu: die Grundstückgewinn-, die Handänderungs- und die Liegenschaftensteuer.» Hinzu kämen im Thurgau zudem noch übermässig hohe Grundbuchgebühren und weitere Abgaben.
 

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