Im Mittelpunkt des von der HEV-Sektion Romanshorn organisierten Abends stand die Abschaffung des Eigenmietwerts und deren Folgen für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Dr. iur. Olivier Margraf, Bereichsleiter Recht und Spezialsteuern der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau, erläuterte die Reform anschaulich und anhand konkreter Beispiele.
Dabei wurden drei wesentliche Punkte deutlich: Mit dem Eigenmietwert entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum auch der bisherige Abzug der gewöhnlichen Unterhaltskosten. Bei vermieteten Liegenschaften bleibt dieser dagegen bestehen; bei gemischter Nutzung müssen die Aufwendungen entsprechend zugeordnet werden. Auch der Schuldzinsenabzug wird grundlegend eingeschränkt. Für erstmalige Eigenheimerwerber ist jedoch ein zeitlich begrenzter und jährlich abnehmender Abzug vorgesehen. Bei der Vermögenssteuer ändert sich hingegen nichts am Schuldenabzug.
Der Referent verstand es, die komplexe Materie verständlich zu vermitteln und das Publikum zu fesseln. Zahlreiche Fragen konnten geklärt werden. Besonders positiv aufgenommen wurde der offene und nahbare Auftritt der Steuerverwaltung.
Der anschliessende Apéro, der sich inzwischen zu einem beliebten Höhepunkt des Herbstanlasses entwickelt hat, bot in geselliger Atmosphäre Gelegenheit für persönliche Gespräche und einen regen Austausch. Ein durchwegs gelungener Abend, dessen aussergewöhnlich hohe Beteiligung zeigte, wie stark das Thema die HEV-Mitglieder beschäftigt.
Romanshorn, 24.10.2026 / Daniel Güntzel


